Durch die Anmeldung am W-LAN erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden.
Agb`s zur Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzuganges mittels WLAN.
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer
seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN- Zuganges zu dem Internet. Der Mieter hat nicht
das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche
Verfügbarkeit. Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit
berechtigt, für den Betreib von WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang
des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn den Anschluss rechts
missbräuchlich genutzt wird oder würde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und
dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält
sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Diente über
das WLAN zu sperren ( z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten ).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten ( Login und Passwort ) dürfen in keinem Fall an
Dritten weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist
dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und Vollständigen
Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten
zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit
das Recht, Zugangscode zu ändern.
3.Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zur Internet ermöglicht, Virenschutz und
Ferewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist
ausdrücklich darauf hin, das die Gefahr besteht, dass Schadsoftware ( z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc. ) bei
der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und
auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei den Schaden wurden vom Vermieter
und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und Getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der
Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von
ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
. Das WLAN werden zum Abruf noch zur Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten Nutzer;
. Kein urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen;
. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
. Das WLAN nicht zur Versendung von massen-Nachrichten (Spam) und / oder
anderen Formen unzulässigen Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen
Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und /
oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sind auch auf für mit
den Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Auswanderungen. Erkennt der Mieter
oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist
er den Vermieter des Ferienobjekts auf diesen Umstand hin.